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AGB`s
1. Aufträge nehme ich nur zu den nachstehenden Bedingungen an
und führe sie nur danach aus.
2.Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers
gelten nicht, selbst wenn ich ihm nicht ausdrücklich widerspreche.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2.1 Der Umfang meiner Leistungen ergibt sich aus meiner Auftragsbestätigung.
2.2 Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führe
ich diese nur aus, wenn ich sie bestätige.
3. Ich verpflichte mich, mir erteilte Aufträge nach bestem Wissen
und Gewissen unter Berücksichtigung mir bekannter technischer
Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regeln und dem Stand
der Technik auszuführen.
4. Mein Auftraggeber ist verpflichtet, mir die Informationen zur Verfügung
zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des
Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen.
4.1. Dies können sein: Grundrisse, technische Pläne und
Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht und Rettungswegpläne,
Bühnen-, und Beschallungspläne, Beleuchtungspläne,
Energieanforderungen und Materiallisten.
4.2 Zur Informationserteilung gehört auch die Mitteilung des
zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen
Einsatzzeiten.
5. Die Stromversorgung und ggf. geeigneter Regenschutz für die
Technik stellt der Veranstalter. Ferner stellt der Veranstalter dem
Discjockey ausreichend Platz und 2 Tische zur Verfügung.
5.1 Dem Diskjockey und Helfer werden Speisen und Getränke im
normalen Rahmen kostenlos zur Verfügung gestellt.
6. Die Höhe der Gage ergibt sich aus meinem Angebot, dem Vertrag
oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen.
6.1 Zahlungen sind ohne Abzug direkt an mich vorzunehmen.
6.2 Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: Barzahlung nach einer
Veranstaltung.
7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, mich über besondere Gefahren
und Risiken am Einsatzort vor Aufnahme meiner Arbeiten rechtzeitig
zu informieren.
8. Mir vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material welcher
Art auch immer, muss sich in dem Zustand befinden, dass es den anerkannten
Regeln und dem Stand der Technik entspricht.
9. Der Disc-Jockey unterliegt weder in der Programmgestaltung noch
in seiner Darbietung Weisungen des Veranstalters. Dem Veranstalter
sind Stil und Art bekannt. Der Disc-Jockey ist nur an die durch diesen
Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Disposition und Regie obliegen
dem Disc-Jockey. Die Zahlung der Gesamtvergütung ist unabhängig
von dem Erfolg des Disc-Jockeys in seiner Darbietung beim Publikum.
10. Bei einer Vertragsaufkündigung durch den Auftraggeber innerhalb
von 3 Monaten vor Veranstaltungsbeginn
oder wenn die Veranstaltung aus Gründen nicht durchgeführt
werden kann, die der Auftraggeber zu vertreten hat (ausgenommen höhere
Gewalt) wird ein pauschalierter Schadensersatzanspruch in Höhe
von 50% der Grundgage berechnet. Darüber hinaus gehende Ansprüche
können von beiden Seiten nicht gestellt werden.
11. Für gegebenenfalls erforderliche Anmeldung und Zahlungen
bei der GEMA ist der Auftraggeber verpflichtet.
11.1 Der Auftraggeber ist informiert, dass ich im Sinne der GEMA auch
mit digitalen Kopien urheberrechtlich geschützter Werke arbeite
und gibt dies bei seiner Meldung an die GEMA an. Ausgenommen sind
Private Veranstaltungen Hochzeit, Geburtstage und Partys.
12. Ich habe das Recht Fotos der Veranstaltung zu veröffentlichen,
wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.
13.1 Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung
haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht
durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von
mir verursacht worden ist.
13.2 Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern
die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden,
haftet der Veranstalter.
13.3 Sofern ich durch nicht von mir zu verantwortende Umstände
und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen,
behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter,
Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen
nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt
vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung
einer Zahlung.
15.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
ist das für den Sitz des Dj`s zuständige Gericht.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam
sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.
15.3 Für diesen Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung
die, die dem Vertragszweck am ehesten entspricht.
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