AGB`s

1. Aufträge nehme ich nur zu den nachstehenden Bedingungen an und führe sie nur danach aus.
2.Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn ich ihm nicht ausdrücklich widerspreche. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2.1 Der Umfang meiner Leistungen ergibt sich aus meiner Auftragsbestätigung.
2.2 Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führe ich diese nur aus, wenn ich sie bestätige.
3. Ich verpflichte mich, mir erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung mir bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regeln und dem Stand der Technik auszuführen.
4. Mein Auftraggeber ist verpflichtet, mir die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen.
4.1. Dies können sein: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht und Rettungswegpläne, Bühnen-, und Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten.
4.2 Zur Informationserteilung gehört auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten.
5. Die Stromversorgung und ggf. geeigneter Regenschutz für die Technik stellt der Veranstalter. Ferner stellt der Veranstalter dem Discjockey ausreichend Platz und 2 Tische zur Verfügung.
5.1 Dem Diskjockey und Helfer werden Speisen und Getränke im normalen Rahmen kostenlos zur Verfügung gestellt.
6. Die Höhe der Gage ergibt sich aus meinem Angebot, dem Vertrag oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen.
6.1 Zahlungen sind ohne Abzug direkt an mich vorzunehmen.
6.2 Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: Barzahlung nach einer Veranstaltung.
7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, mich über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort vor Aufnahme meiner Arbeiten rechtzeitig zu informieren.
8. Mir vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material welcher Art auch immer, muss sich in dem Zustand befinden, dass es den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entspricht.
9. Der Disc-Jockey unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung Weisungen des Veranstalters. Dem Veranstalter sind Stil und Art bekannt. Der Disc-Jockey ist nur an die durch diesen Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Disposition und Regie obliegen dem Disc-Jockey. Die Zahlung der Gesamtvergütung ist unabhängig von dem Erfolg des Disc-Jockeys in seiner Darbietung beim Publikum.
10. Bei einer Vertragsaufkündigung durch den Auftraggeber innerhalb von 3 Monaten vor Veranstaltungsbeginn
oder wenn die Veranstaltung aus Gründen nicht durchgeführt werden kann, die der Auftraggeber zu vertreten hat (ausgenommen höhere Gewalt) wird ein pauschalierter Schadensersatzanspruch in Höhe von 50% der Grundgage berechnet. Darüber hinaus gehende Ansprüche können von beiden Seiten nicht gestellt werden.
11. Für gegebenenfalls erforderliche Anmeldung und Zahlungen bei der GEMA ist der Auftraggeber verpflichtet.
11.1 Der Auftraggeber ist informiert, dass ich im Sinne der GEMA auch mit digitalen Kopien urheberrechtlich geschützter Werke arbeite und gibt dies bei seiner Meldung an die GEMA an. Ausgenommen sind Private Veranstaltungen Hochzeit, Geburtstage und Partys.
12. Ich habe das Recht Fotos der Veranstaltung zu veröffentlichen, wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.
13.1 Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von mir verursacht worden ist.
13.2 Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.
13.3 Sofern ich durch nicht von mir zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter,
Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
15.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz des Dj`s zuständige Gericht.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
15.3 Für diesen Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die, die dem Vertragszweck am ehesten entspricht.









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